ABLAUF
Da Ergotherapie nur auf ärztliche Zuweisung erfolgt, benötigen Sie zur ersten Therapieeinheit eine ärztliche Zuweisung zur ergotherapeutischen Behandlung im Ausmaß von 30, 45 oder 60 Minuten. Wichtig ist, dass am Verordnungsschein die Therapiedauer und „Hausbesuch“ vermerkt ist, damit Sie einen Großteil der Kosten und der Hausbesuchspauschale rückerstattet bekommen.
Diesen Verordnungsschein zeigen Sie bitte bei der ersten Therapieeinheit her. In der ersten Einheit wird ein ergotherapeutischer Erstbefund erstellt und es werden gemeinsam Ziele für die Therapie festgelegt.
Für eine optimale Behandlung lassen Sie mir bitte, falls vorhanden, alle relevanten Befunde (wie Arztbriefe, bisherige Therapieberichte, etc.) zukommen.
BEHANDLUNGSKOSTEN UND RÜCKERSTATTUNG
Ich bin bei den Krankenkassen als Wahltherapeutin registriert. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten zunächst selbst zu tragen sind. Je nach Krankenkasse erhalten Sie dann einen Teil der Behandlungskosten (ca. 50%) und einen Großteil der Hausbesuchspauschale und des Kilometergeldes (ca. 80%) rückerstattet.
Jeweils zum Ende des Monats und zum Ende eines Therapieblocks bekommen Sie von mir eine Honorarnote. Diese reichen Sie nach der Bezahlung gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg und dem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen den anteilsmäßigen Kostenersatz auf Ihr Konto rückerstattet.
Zusatzversicherungen kommen teilweise für den Restbetrag auf.
Für nähere Informationen fragen Sie mich gerne telefonisch oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse bzw. Ihre Zusatzversicherung.
THERAPIEABSAGE
Alle Therapien, die nicht mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden, müssen leider in Rechnung gestellt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, da so kurzfristig keine neuen Patienten / Patientinnen mehr eingeschoben werden können und bitte um Absagen möglichst zeitgerecht.